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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


für das Ferienmietobjekt Gästehaus Landglück in 16818 Langen, Mühlenweg 13

1. Mietvertrag

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Mieter den Abschluss eines Mietvertrages für das Ferienmietobjekt "Gästehaus Landglück" an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen (auch per E-Mail) Reservierungsbestätigung zwischen Mieter und Vermieterin zustande. Vermieterin des "Gästehaus Landglück" ist die Gellhorn-Bera GbR vertreten durch Bea Gellhorn und/oder Dr. Holger Bera.

1.2. Das Gästehaus steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Abreise muss bis 11.00 Uhr am Abreisetag erfolgen. Individuelle Absprachen sind je nach Belegung gerne möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich und nach Vereinbarung, insbesondere am Abreisetag. Um Mitteilung Ihrer voraussichtlichen Ankunftszeit einige Tage vor der Anreise sowie der voraussichtlichen Abreisezeit bis spätestens am Vorabend der Abreise wird freundlicherweise gebeten. Die Ankunft und die Schlüsselübergabe erfolgen nach Vereinbarung, aktuell kontaktlos. 

Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Mieter hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn der Mieter diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises, der Anzahlung oder des Antritts des Aufenthaltes erfolgen.

1.3. Liegen die Miet- und Zahlungsbedingungen der Vermieterin dem Mieter bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Mietbestätigung/Rechnung übersandt.

1.4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Buchungsbestätigung der Vermieterin für den Mietzeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Mietbestätigung/Rechnung. Mündliche Nebenabreden sind darüber hinaus möglich. Im Mietpreis inbegriffen sind die Unterkunft, Betriebskosten wie Warm- und Kaltwasser, Gas, Strom und Versicherungen, WLAN und Internet, PKW-Parkplatz auf dem Grundstück Mühlenweg 13 sowie ein umfangreiches Wäschepaket, Hygieneartikel, ein Holzvorrat für den Gartenkamin, die Endreinigung und die Umsatzsteuer.

1.5. Das Gästehaus ist für 2 Erwachsene konzipiert. Es ist nicht gestattet, weitere Personen in dem Ferienappartment aufzunehmen.

1.6. Haustiere können nicht mitgebracht werden aus Rücksicht auf weitere Mieter*innen mit Allergien.

1.7. Der Mieter ist verpflichtet, der Vermieterin bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

1.8. Der Mieter erkennt mit Übernahme des Schlüssels und bei Mietantritt unsere Hausordnung /Hausregeln für das Gästehaus - auch ohne Unterschrift - vollumfänglich und verbindlich an. Diese kann vor Anreise angefordert werden, auf unserer Internetseite nachgelesen oder bei Anreise überreicht werden.

2. Zahlung

2.1. Mit Erhalt der schriftlichen Mietbestätigung wird innerhalb von 8 Tagen eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises fällig.

2.2. Die Restzahlung in Höhe von 70% ist 30 Tage vor Mietantritt ohne nochmalige Aufforderung zu begleichen.

 

2.3. Bei Buchungen weniger als 20 Tage vor Mietantritt ist der gesamte Preis (Mietpreis und Preis für ggf. vereinbarte Nebenleistungen) sofort mit Erhalt der Mietbestätigung fällig und bei der Anmeldung durch Banküberweisung sicherzustellen.

2.4. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein, wird dem Mieter eine Frist zur Zahlung von einer Woche, längstens bis 14 Tage vor Mietbeginn gesetzt. Wird auch nach der Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist die Gellhorn Bera-GbR berechtigt, vom Vertag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt die Gellhorn-Bera GbR die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

3. Buchungsbestätigung

3.1. Sollten die Buchungsbestätigung dem Mieter wider Erwarten nicht bis spätestens 14 Tage nach seiner schriftlichen Buchung zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit der Gellhorn-Bera GbR in Verbindung zu setzen

 

4. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Werden auf Wunsch des Gastes nach der Buchung des Gästehauses Änderungen in Bezug auf den Termin vor Mietantritt vorgenommen (Umbuchung) ist die Gellhorn-Bera GbR berechtigt, ein Bearbeitungsgeld von 20 Euro zusätzlich zu erheben.

 

4.2. Die Gellhorn-Bera GbR ist berechtigt aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird sie den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ einen kostenlosen Rückantritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.

4.3. Bis zum Mietbeginn kann der Mieter sich durch einen anderen geeigneten Wohnungsmieter ersetzen lassen. Dazu hat der Mieter die Person zu benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintreten soll und diese Person hat seinen Eintritt in die vertraglichen Recht und Pflichten zu bestätigen. Wir erheben für den Wechsel des Vertragspartners ein Bearbeitungsentgelt von 20 Euro.

5. Rücktritt seitens des Mieters

5.1.  Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn von der Buchung zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt kurz schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang bei der Gellhorn-Bera GbR wirksam.

Die Vermieterin ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung abzüglich der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu verlangen. Die Vermieterin ist weiterhin berechtigt, Rücktrittskosten geltend zu machen, die (soweit vom Mieter kein Ersatzmieter gestellt wird) in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie nachfolgend berechnet werden.

Bis 30 Tage vor Mietbeginn fallen für den Mieter keine Stornierungskosten an. Bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag vor Mietbeginn berechnen wir 30 % des Buchungspreises, ab dem 21. Tag vor Mietbeginn 60 %,  ab dem 14. Tag 75 % und ab dem 7. Tag bis zum letzten Werktag des Mietantritts oder bei Nichterscheinen 90 % des gesamten Mietpreises. Da ein Rücktritt in Ausnahmefällen unvermeidbar ist, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

5.2. Sollte die Ferienwohnung aus irgendwelchen Gründen nicht zusagen, so beinhaltet dies kein Rücktrittsrecht.

 

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

6.1. Wird der Aufenthalt infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung der Unterkunft oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Buchungsvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Mietbeginn erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für nachweislich bereits erbrachte Leistungen kann die Vermieterin ein Entgelt verlangen.

6.2. Ergeben sich die in Ziffer 6.1. genannten Umstände nach Beginn der Mietzeit kann der Buchungsvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird die Vermieterin die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat die Vermieterin einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Eventuelle Mehrkosten u.a. für die Rückbeförderung fallen dem Mieter zur Last.

7. Haftung

7.1. Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet die Vermieterin nicht; sie gelten als nicht eingebrachte Sachen im Sinne des§§ 701 BGB. Eine Haftung der Vermieterin nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

 

7.2. Bei Verlust der beiden überlassenen Schlüssel werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.

 

7.3. Der Mieter haftet für Schäden, die er, seine Reisebegleitung oder seine Besucher im Gästehaus, und/oder am Inventar des Gästehauses sowie im Außenbereich und an dessen Inventar schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Mieter empfohlen. Der Mieter ist verpflichtet, der Vermieterin Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch für nicht unmittelbar sichtbare Schäden.

7.4. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

8. Gewährleistung/Schadenersatz

8.1. Wird die Buchung infolge eines Mangels, der durch die von der Vermieterin zu erbringenden Leistungen erheblich beeinträchtigt, kann der Mieter den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Vermieterin eine vom Mieter angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von der Vermieterin verweigert wird, oder wenn die Kündigung durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Mietmangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Mietpreises von mindestens 50 % gerechtfertigt ist.

8.2. Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Mieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Mieter im eigenen Namen.

9. Anzeigen von Mängeln

9.1. Der Mieter ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort der Vermieterin zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadenersatz nicht ein.

10. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

10.1. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

 

10.2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmungen des Vertrages EDV-technisch verarbeitet und gespeichert. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

10.3. Gerichtsstand für Klagen gegen die Gellhorn-Bera GbR ist Neuruppin.

10.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des gesamten Mietvertrages.

10.5. Die Anwendung des deutschen Rechtes wird vereinbart. 

 

Stand 01.01.2020

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